19. April 2024

SIM-Unlock-Verkauf ist Geheimnisverrat

Wer einen SIM-Unlocks für Handys und Smartphones weitergibt, begeht einen strafbaren Geheimnisverrat. Dies geht aus einem von der Kanzlei Dr. Bahr veröffentlichten Urteil hervor. Das Urteil erging am Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Januar (Az.: 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15).

Der Angeklagte hatte als Geschäftsführer eines Unternehmens an seine Kunden in mindestens 137 Fällen unerlaubt Unlock-Codes Quelle: Teltarif… [weiterlesen]