7. Mai 2024

Telekom-Börsengang: Verkaufsprospekt enthielt schweren Fehler

Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben
die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg gegen die
Deutsche Telekom erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt
für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens im Jahr
2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der BGH heute
mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadenersatz Quelle: Teltarif… [weiterlesen]