5. Mai 2024

BGH-Urteil zu Kosten für Papierrechnung und SIM-Karten-Pfand

Nach einem Urteil des Bundes­gerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunk­anbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papier­rechnungen erheben, wenn die Produkte nicht nur über das Internet erhältlich sind. Der BGH erklärte die Klausel für Rechnungsposten in Höhe von 1,50 Euro pro versendeter Rechnung für unwirksam. Das in einer weiteren Klausel erhobene SIM-Karten-Pfand in Höhe von Quelle: Teltarif… [weiterlesen]