Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papierrechnungen erheben, wenn die Produkte nicht nur über das Internet erhältlich sind. Der BGH erklärte die Klausel für Rechnungsposten in Höhe von 1,50 Euro pro versendeter Rechnung für unwirksam. Das in einer weiteren Klausel erhobene SIM-Karten-Pfand in Höhe von Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
BGH-Urteil zu Kosten für Papierrechnung und SIM-Karten-Pfand
3. November 2014 von