20. April 2024

Prepaid-Karten dürfen kein Minus aufweisen

Prepaid-Kunden müssen ein entstandenes Minus nicht ausgleichen.

AnzeigeNach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Unternehmen b2c.de GmbH und Simply Communication GmbH, haben die Landegerichte in München und Frankfurt am Main entschieden, dass Prepaid-Karten keinen Minusbetrag aufweisen dürfen. Ausgangspunkt der Klage war ein Teil der AGBs, der Nutzer dazu verpflichten sollte, ein entstandenes Quelle: TweakPC… [weiterlesen]