19. April 2024

WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten

WhatsApp darf in Deutschland
seine englischsprachigen Vertragsbedingungen nicht mehr verwenden.
Auch beim
Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin
nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.
(AZ: 15 O 44/13)
WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft
worden. Quelle: Teltarif… [weiterlesen]