19. März 2024

Urteil: Porno gucken und privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungs­grund

Zum 01. Mai 2012 begann das Ausbildungs­verhältnis zwischen dem Kläger und dem Möbel­fachgeschäft
S. Möbel. Mit dem Berufs­ausbildungs­vertrag zum Kaufmann unterschrieb der Azubi eine
Betriebsvereinbarung, die den Angestellten des Unternehmens die Nutzung des Internets zu privaten
Zwecken untersagt. Gegen diese Regelung soll der Auszubildende mehrfach verstoßen haben. Daher
kündigte der Betrieb Quelle: Teltarif… [weiterlesen]