11. Mai 2024

Beschlossen: Telekom muss weiter Call by Call und Pre­selection er­mög­lichen

Die Bundesnetzagentur hat die künftigen Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt. Diese findet seit der am 1. Januar 1998 gestarteten Festnetz-Liberalisierung statt, um zu verhindern, dass die Telekom sich als ehemaliger Staatsbetrieb eine zu große Marktmacht sichern kann. Und der heutige Beschluss stellt klar: Die Telekom muss weiterhin Call by Call und Preselection Quelle: Teltarif… [weiterlesen]